Baumverbot auf Mietwohnungsbalkonen
München. Mieter dürfen auf dem Balkon ihrer Wohnung in der Regel keine Bäume pflanzen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Mieter hatte in seiner Loggia in München vor Jahren einen kleinen Bergahorn in einen Blumentopf gepflanzt. Der wurde so groß, dass er seit mindestens 15 Jahren eine deutlich nach außen sichtbare Krone hatte. Die Vermieterin forderte den Mann mehrfach auf, den Baum loszuwerden, weil er unkontrolliert aus dem Balkon herauswuchere. Der zuständige Richter gab ihr Recht und verurteilte den Mieter dazu, den Ahornbaum samt Erdreich und Wurzelwerk zu beseitigen. dpa/nd
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