»Reichsbürger« scheitern vor Gericht

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Berlin. Ein sogenannter Reichsbürger hat in Düsseldorf versucht, 13 000 Euro monatlichen Unterhalt als Kriegsgefangener zu bekommen. Das Sozialgericht habe seine Klage als unzulässig abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Der Wuppertaler hatte sich auf die Haager Landkriegsordnung berufen. Als Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands müsse ihm das Sozialamt Unterhalt nach der Besoldungsstufe B 11 zahlen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Es fehle schon an einer ladungsfähigen Anschrift, weil nur ein Postfach angegeben sei. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, welchen Rechtsschutz der Kläger von einem Gericht begehre, das nach seiner Überzeugung keine hoheitlichen Befugnisse habe. Drittens könne der Kläger aus der Haager Landkriegsordnung keine Rechte für sich persönlich ableiten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ebenfalls gescheitert ist ein »Reichsbürger« am Sozialgericht Leipzig mit seiner Forderung, vom Jobcenter mit mehreren hunderttausend Euro entschädigt zu werden. Ersatzweise sei die Entschädigung auch »in Feinunzen, Gold und Silber« zahlbar, hatte er gefordert - mit Verweis auf die UN-Charta. Der 45-Jährige hatte sich als »Reichsbürger« bekannt und Mitarbeiter des Jobcenters verschiedener Straftaten bezichtigt. Der Mann war seit 2006 arbeitslos und bezog Hartz IV. Das Jobcenter kürzte ihm einige Monate lang das Geld, weil er einen angebotenen Job nicht angenommen hatte. Deshalb zog er vor Gericht, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Im Laufe des Verfahrens hob das Jobcenter dann seine Entscheidung auf. Der Leipziger hielt dennoch an der Klage fest. Das Gericht wies die Klage ab. Die Darstellung der Weltanschauung sei nicht Aufgabe eines sozialgerichtlichen Verfahrens, hieß es. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/nd

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