Chef darf bei Tattoos mitreden

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Mitarbeiter müssen es ein Stück weit hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ihnen ein bestimmtes Aussehen im Job vorschreibt. Allerdings muss der Arbeitgeber auch ihr Persönlichkeitsrecht beachten und darf es nicht unangemessen beeinträchtigen. So stellen Tattoos, die durch die Kleidung verdeckt sind, kein Problem dar. Sichtbare Tattoos können bei öffentlichen Arbeitgebern wie der Polizei aber zum Problem werden. Aus Sicherheits- oder Hygienegründen könne der Arbeitgeber auch vorschreiben, dass die Fingernägel kurz geschnitten werden müssen. Das gelte etwa bei Mitarbeitern im Krankenhaus, könne aber auch bei Flugbegleitern der Fall sein, die viel Gästekontakt haben.

Zudem müssen Mitarbeiter es in der Regel hinnehmen, wenn der Arbeitgeber möchte, dass sie eine Dienstkleidung tragen. Das kann etwa eine schwarze Hose und eine weiße Bluse sein.

Raushalten aus Klatsch im Büro kann isolieren

Vielen sind tratschende Kollegen ein Graus. Hier eine Indiskretion über das Privatleben, dort ein kleines Geheimnis über die Vergangenheit der Chefin. Mancher will das einfach nicht wissen. Das ist zwar ehrenwert. Es sei oft aber nicht klug, sich beim Klatsch völlig rauszuhalten. »Man läuft Gefahr, sich im Team zu isolieren«, sagt Christian Schuldt, Autor zu diesem Thema. Denn im schlimmsten Fall bekommt man dann einfach nichts mehr mit. Besser sei jedenfalls, ein Stück weit mitzumachen - beim Klatschen aber maßvoll zu sein.

Große Unterschiede beim Mindestlohn in der EU

Beim Mindestlohn gibt es zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) erhebliche Unterschiede. Das höchste Einkommen erzielte im Januar 2017 ein vollzeitbeschäftigter Mindestlohnempfänger in Luxemburg mit fast 2000 Euro, den niedrigsten Mindestlohn gab es mit 235 Euro in Bulgarien. In Deutschland lag er bei knapp 1500 Euro.

Nach Angaben von Eurostat haben einen gesetzlichen Mindestlohn 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Eurostat hat den Mindestlohn auch mit dem durchschnittlichen Monatsverdienst der Beschäftigten des jeweiligen Landes verglichen. Dabei kam heraus, dass der Mindestlohn nur in drei der 22 EU-Staaten mehr als 60 Prozent des Durchschnittsgehalts betrug.

Fast jeder dritte Hartz-IV-Bezieher ohne Jobchancen

Fast jeder dritte Hartz-IV-Empfänger hat kaum mehr Chancen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Knapp ein Drittel werde zu Langzeitleistungsbeziehern mit »relativ wenig Kontakt zum Arbeitsmarkt«. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hervor.

Bei der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 erhielten dem Bericht zufolge 6,2 Millionen Menschen die Sozialleistung. 1,5 Millionen von ihnen konnten zwar innerhalb des ersten Jahres die Sozialleistung wieder verlassen. Eine Million befand sich jedoch von Januar 2005 bis Dezember 2014 durchgehend in der Grundsicherung. 2014 waren im Jahresdurchschnitt rund 6,1 Millionen Personen auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen. Das entsprach in etwa 9,5 Prozent der Bevölkerung bis 65 Jahre. Nur ein Viertel der Hartz-IV-Empfänger schafft relativ schnell den Sprung wieder in die Arbeitswelt mit einem den eigenen Bedarf deckenden Lohn. Einem knappen Zehntel gelinge laut Studie erst nach längerer Zeit der Ausstieg aus dem Leistungsbezug. Agenturen/nd

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