40 113 gefährliche Gegenstände im Gericht

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Dresden. Im vergangenen Jahr sind bei Besuchern und Prozessbeteiligten in Sachsens Gerichten und Staatsanwaltschaften 40 113 gefährliche Gegenstände sichergestellt worden - fast ein Viertel mehr als im Jahr 2015. Darunter waren nach Angaben des Justizministeriums vier Schusswaffen. Die Palette der entdeckten Dinge reichte abgesehen davon von Schere oder Nagelfeile über Reizstoffspray und Elektroschocker bis zum Messer. »Die Tendenz ist steigend, ohne dass sich die Kontrolldichte erhöht hat«, sagte ein Ministeriumssprecher. Die zuständigen Kontrolleure zogen allein 16 153 Messer zeitweise aus dem Verkehr - vom Taschenmesser bis zum als Waffe geltenden Modell. dpa/nd

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