E-Personalausweis: Biometrische Daten für Geheimdienste

Elektronische Identifizierung wird zum Zwang

  • Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 3 Min.

Bis jetzt ist der elektronische Identitätsnachweis (eID) eher ein Ladenhüter. Nur ein Drittel der 51 Millionen Menschen, die seit 2010 einen neuen Personalausweis beantragt haben, entschieden sich für die Aktivierung der eID. Doch nun will Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) die Nutzung der eID verpflichtend machen, ein Gesetzesentwurf dazu bietet auch den Geheimdiensten neue Möglichkeiten zum Datensammeln.

Sich bei Behördengängen im Internet zuverlässig zu identifizieren und online shoppen ohne Angst vor Identitätsdiebstahl haben zu müssen, das verspricht die eID-Funktion des neuen Personalausweises im EC-Kartenformat seit seiner Einführung 2010. Einfach den Personalausweis auf das Lesegerät legen, dann prüft der Chip die Berechtigung etwa eines Onlineshops, Daten abzufragen, und die Identität des Kunden. Im nächsten Schritt muss dieser seinen Pin eingeben und dann der Datenübermittlung zustimmen, um den Kauf abzuschließen.

Doch bislang ist die Nutzung der eID-Funktion »nicht der Normalfall und bleibe hinter den Erwartungen zurück«, stellt die Bundesregierung in einem neuen Gesetzesentwurf fest. Über den wurde am Montag bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages beraten. Aktuell haben laut Angaben von netzpolitik.org nur 220 Unternehmen und staatliche Stellen eID-Genehmigungen erhalten. Unternehmen und Behörden würden die eID-Funktion »nur zögerlich« nutzen, beklagt die Bundesregierung. Nur wenige Deutsche haben die eID-Funktion bisher aktiviert, zur Benutzung müssen extra Lesegeräte angeschafft werden. Deswegen lohnt es sich für viele Unternehmen offenbar nicht die Identifizierung per eID anzubieten.

Die Bundesregierung wolle es nun Unternehmen einfacher machen eID-Daten auszulesen und mit dem Gesetz »weitere Korrekturen« vornehmen. Welche verschweigt der Ankündigungstext. Der Gesetzesentwurf wird deutlicher: Die eID-Funktion soll zukünftig mit Vergabe eines neuen Ausweises dauerhaft aktiviert sein und auch nicht mehr abgeschaltet werden können. Die einzige Möglichkeit wäre dann die aktive Zerstörung des Chips im Ausweis, der Ausweisdaten und das biometrische Bild speichert, wie sie der Chaos Computer Club (CCC) in einem Video erklärt.

Der CCC fordert den Bürgern »weiterhin die Wahl zu lassen« und dass diese in den Meldeämtern über Sicherheitsrisiken aufgeklärt werden. Doch Broschüren und erklärende Worte in den Meldeämtern über die dann nicht mehr vorhandene Wahlfreiheit soll es in Zukunft nicht mehr geben. Im Gesetzesentwurf preist die Bundesregierung Einsparungen von 12 Millionen Euro, die dadurch entstünden.

Doch das Gesetz enthält weitere grundlegende Änderungen. Ab 2021 dürfen die deutschen Geheimdienste automatisiert Personalausweisdaten von den behördlichen Melderegistern erfragen. Bisher erfolgt dies auf Antrag und wird dann protokolliert. Zwar besagt §26 Abschnitt 4 des Personalausweisgesetzes, dass »eine bundesweite Datenbank« der biometrischen Merkmale im Personalausweis »nicht errichtet« wird. Doch Datenschützer befürchten, dass das neue Gesetz genau das möglich macht.

Schon Mittwoch soll das »Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises« im Bundestag verabschiedet werden, mitten in der Nacht um 01:30 Uhr. In Unterabschnitt C der Einleitung zum Gesetzt heißt es zu »Alternativen« nur: »Keine«.

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