Streit um Asylleistungen

Bund und Länder vertagen Verhandlungen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei den Sozialleistungen für Flüchtlinge bleiben ein Streitthema zwischen Bund und Ländern. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vertagte am Mittwochabend die Verhandlungen über das entsprechende Gesetz, wie die Länderkammer mitteilte. Eine Arbeitsgruppe soll nun mögliche Kompromisslinien ausloten. Der Bundesrat hatte die geplanten Einschnitte im Dezember abgelehnt und das Gesetz damit zumindest vorerst gestoppt.

Die Leistungen für erwachsene Asylberechtigte sollen nach dem Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums von 354 auf 332 Euro sinken. Strom- und Wohnungsinstandhaltungskosten sollten dafür aus dem Satz ausgegliedert und als Sachleistungen erbracht werden. Alleinstehende Flüchtlinge, die in einer Gemeinschaftsunterkunft und nicht in einer eigenen Wohnung leben, sollen den Plänen zufolge zehn Prozent weniger bekommen.

Die vom Bundestag bereits verabschiedeten Leistungskürzungen sollten schon ab Januar gelten. Solange das Gesetz in der Schwebe ist, müssen noch die alten Beträge gezahlt werden. Nachdem der Bundesrat seine für das Inkrafttreten notwendige Zustimmung verweigert hatte, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an, um mit den Ländern einen Kompromiss zu finden.

Flüchtlinge bekommen in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Danach gelten für sie die gleichen Regelungen wie für Einheimische. Haben sie keine Arbeit, fallen sie dann damit in Hartz IV. epd/nd

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