Touristen in Eigentumswohnung

Wohneigentum

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Nein, so darf eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage, die baurechtlich als Wohngebäude eingestuft ist, nicht tage- oder wochenweise an Feriengäste vermietet werden. Denn das stellt eine »Nutzungsänderung« dar, die der Eigentümer nicht ohne Baugenehmigung der Baubehörde vornehmen darf. Die Berliner Baubehörde hat zu Recht verboten, die Wohnung als Ferienwohnung zu verwerten: Der damit verbundene ständige Wechsel der Bewohner kann zu Problemen mit den Eigentümern führen und ist mit einer auf Dauer angelegten Wohnnutzung nicht vergleichbar, so urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 10 S 34.15). OnlineUrteile.de

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