Gewerkschaft: Viele Verstöße gegen Mindestlohn
Spülen in Gaststätten für vier Euro die Stunde / NGG beklagt Rückgang der Kontrollen um 17 Prozent
Berlin. Laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gibt es massive Verstöße gegen den Mindestlohn und einen gravierenden Mangel an Kontrollen. Der »Neuen Osnabrücker Zeitung« sagte die Gewerkschaftsvorsitzende Michaela Rosenberger, ihre Organisation kenne »Fälle von Spülern, die für vier Euro in der Stunde in einer Gaststätte gearbeitet haben«. Seit Einführung des Mindestlohns vor dreieinhalb Jahren sei zugleich die Zahl der Kontrollen im Gaststättengewerbe um 17 Prozent zurückgegangen. »Der Staat sendet hier ein fatales Signal an die Arbeitgeber«, kritisierte Rosenberger, das auf die Formel »Es interessiert uns noch weniger als früher, was ihr mit euren Arbeitnehmern macht« hinauslaufe.
Die Gewerkschaftschefin appellierte an die Bundesregierung, die Zahl der Mindestlohnkontrolleure zu erhöhen. Zugleich sprach sich Rosenberger dagegen aus, das Arbeitszeitgesetz in Deutschland zu flexibilisieren. Bislang sind maximal zehn Stunden Arbeit pro Tag erlaubt, Unternehmerverbände wollen das ändern. Statt einer Lockerung der Regelungen bräuchte es eine stärkere Regulierung, so die NGG-Chefin. Ihren Angaben zu folgen, sammelten deutsche Arbeitnehmer pro Jahr zwei Milliarden Überstunden, davon eine Milliarde unbezahlt. »Der Ruf nach einer Lockerung des Arbeitszeitgesetzes ist getrieben von dem Wunsch, diese täglichen Gesetzesverstöße und die Ausbeutung zu legalisieren«, sagte Rosenberger. Agenturen/nd
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