Sachsen: Neue Regeln für Prostitution nicht fristgerecht umsetzbar
Dresden. Sachsen kann die neuen Regelungen für Prostitution nicht wie vorgesehen bis zum 1. Juli umsetzen. Das geht aus einer Stellungnahme des Sozialministeriums zu einem Antrag der Grünen- Landtagsfraktion hervor. Die Bundestag habe beim Erlass des Gesetzes zum Schutz der Prostituierten nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Länder eine ausreichende Vorlaufzeit für die Umsetzung benötigen, hieß es: »Wir streben deshalb ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Juli 2017 an.« Die Kommunen seien von der Regierung über ihre neuen Aufgaben in diesem Bereich aber bereits informiert. Ab Juli ändern sich die Regeln für das Gewerbe. Prostituierte müssen unter anderem ihre Tätigkeit dann persönlich anmelden und eine Gesundheitsberatung wahrnehmen. dpa/nd
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