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Thüringen: Gemeinde soll entscheiden

Gesetz ermöglicht Verzicht auf Straßenausbaubeiträge

  • Lesedauer: 2 Min.

Erfurt. Thüringen regelt die bei den Bürgern so unbeliebten Straßenausbaubeiträge neu. Ab 2019 können wirtschaftlich solide Gemeinden auf die Erhebung der Beiträge verzichten. Das sieht das neue Kommunalabgabengesetz vor, das bereits am Mittwoch vom Landtag verabschiedet wurde. Der gesetzliche Zwang zur Beitragserhebung, der seit Jahren für Streit und Proteste im Freistaat sorgte, entfällt damit künftig.

Derzeit müssen Kommunen die Grundstückseigentümer rückwirkend bis zu 20 Jahre an den Kosten für den grundhaften Straßenausbau beteiligen. Das wollte die rot-rot-grüne Regierungskoalition zunächst mit einer rückwirkenden Stichtagsregelung begrenzen. Diese wurde jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen dann doch nicht umgesetzt.

Voraussetzung für einen Verzicht der Beiträge ab 2019 ist allerdings laut Gesetz, dass die Kommunen finanziell entsprechend leistungsfähig sind und drei Jahre zuvor keine besonderen Zuweisungen vom Land erhalten haben. Den Kommunen wird zudem ein Ermessensspielraum bei der Höhe der Bürgerbeteiligung an den Kosten für den Straßenausbau eingeräumt. Zudem können die Gemeinden einen Tourismusbeitrag erheben.

Uwe Höhn von der SPD-Fraktion lobte das Gesetz als mutig, auch wenn es zu neuen Ungerechtigkeiten führen könne. »Kennen Sie den Unterschied zwischen Straßenausbaubeiträgen und Darmspiegelungen? Beide sind ungefähr gleich beliebt«, meinte er. Der LINKE-Landtagsabgeordnete Frank Kuschel sprach von einem guten Tag für die Bürger und einer ausgewogenen Regelung, die Chancen böte, aber auch Risiken berge. Diese seien jedoch beherrschbar.

Die CDU-Fraktion monierte, das Gesetz führe zu einer Ungleichbehandlung der Bürger in den Gemeinden. Damit werde eine Neiddiskussion in den Kommunen angezettelt, warnte der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner. Zugleich werde der Druck auf Bürgermeister und Gemeinderäte erhöht, wenn der Eindruck erweckt werde, sie könnten bei gutem Willen auf Beiträge verzichten. Auch der Gemeinde- und Städtebund sieht die Gesetzesregelung kritisch. dpa/nd

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