CDU: Keine Nachsicht im Ramadan

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Die CDU hat kritisiert, dass Polizisten gegenüber Muslimen wegen des Ramadans besonders sensibel auftreten sollen. Es sei falsch, wenn die Polizei von ihrer Führung aufgefordert werde, »besondere Nachsicht bei einem etwaigen Fehlverhalten übelgelaunter fastender Gläubiger zu zeigen«, monierte am Donnerstag der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger. »Dadurch wird das Rechtsprinzip ›Gleiches Recht für alle‹ verletzt.« Dregger sagte: Aggressionen oder Gesetzesverstöße, die durch Fasten ausgelöst würden, »dürfen weder toleriert noch durch Nachsicht ermutigt werden«. Religiöse Regeln müssten sich dem staatlichen Recht unterordnen.

Die Präventionsstelle der Polizei hatte am 4. Mai in einem internen Rundschreiben auf den Ramadan hingewiesen. Darin hieß es unter anderem, bei Fastenden könnte sich eine »gewisse ›Reizbarkeit‹ einstellen«. Das Fasten könne bei Polizeikontrollen oder Ermittlungen auch Ursache »für eine gewisse Aufgebrachtheit oder gar einen Schwächeanfall sein«. Gleichzeitig erklärte die Polizei: »Die muslimische Fastenzeit rechtfertigt selbstverständlich kein Fehlverhalten.« Es sei aber für Polizisten immer hilfreich, etwas über Gebräuche und Religionen zu wissen. dpa/nd

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