Leerer Stuhl in New York

In der UNO beginnt die 2. Verhandlungsrunde zum Atomwaffenverbot - ohne Deutschland

  • Hubert Thielicke
  • Lesedauer: 3 Min.

Heller Lichtschein fiel in der Nacht zum 13. Juni auf das Gebäude des Auswärtigen Amtes in Berlin. Mit einer Lichtprojektion machte die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) auf eine politische Leerstelle aufmerksam: »Die UN verhandeln ein Atomwaffenverbot. Deutschland aber fehlt!« Symbolträchtig daneben ein leerer Stuhl. Am heutigen Donnerstag beginnt am UN-Sitz in New York die zweite und möglicherweise letzte Verhandlungsrunde über ein internationales Verbot der Massenvernichtungswaffen.

Seit dem Abschluss des neuen START-Abkommens von 2010 über die Reduzierung der strategischen Nuklearwaffen der USA und Russlands schien es still geworden zu sein um weitere nukleare Abrüstung. Doch nichtstaatliche Organisationen wie ICAN und Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) haben ihre Aktivitäten für die vollständige Abschaffung der Nuklearwaffen intensiviert. Gemeinsam mit atomwaffenfreien Staaten organisierten sie 2013 und 2014 Konferenzen in Norwegen, Mexiko und Österreich, die auf die verheerenden Folgen des Einsatzes von Kernwaffen aufmerksam machten.

Mit großer Mehrheit beschloss schließlich die UN-Vollversammlung im vergangenen Jahr eine Konferenz zur Verhandlung eines Verbotsvertrages. Doch es gab auch massiven Widerstand. Vor allem die Kernwaffenstaaten und ihre Verbündeten, darunter Deutschland, stimmten dagegen. Allerdings sieht sich die Bundesregierung in der Klemme. Sie beteuert zwar das Ziel einer kernwaffenfreien Welt, sträubt sich aber, an den New Yorker Verhandlungen teilzunehmen. Zur Begründung wird eine lange Liste von »Argumenten« angeführt: Ohne die Atomwaffenstaaten seien Verhandlungen nicht möglich, es könne langfristig nur um ein schrittweises Verbotsverfahren gehen, nötig seien umfassende Kontrollen, der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) werde gefährdet.

Schon ein Blick auf dieses Abkommen zeigt die Fadenscheinigkeit der Argumentation. Der NPT sieht in Artikel VI Verhandlungen zur nuklearen Abrüstung vor; zudem wäre natürlich ein umfassendes Verbot die beste Garantie für die Nichtverbreitung. Auch deshalb muss letztlich noch das »gegenwärtige sicherheitspolitische Umfeld« herhalten - die »russische Gefahr« mache Verhandlungen unmöglich. Nur ab und an lässt man die Katze aus dem Sack und gibt zu verstehen: Es sind die USA und das NATO-Bündnis, die eine Teilnahme verhindern. Bekannt wurde, dass die Obama-Administration im Oktober 2016 in einem internen Schreiben die Verbündeten davor warnte, der UN-Resolution zuzustimmen und an künftigen Verhandlungen teilzunehmen. Das Projekt würde die Nuklearpolitik des Nordatlantik-Paktes gefährden.

Das hielt aber 120 UN-Mitgliedstaaten nicht von der ersten Verhandlungsrunde im März ab, in deren Ergebnis die Konferenzpräsidentin den Entwurf einer »Konvention über das Verbot von Kernwaffen« vorlegte. Er sieht unter anderem vor, solche Waffen nicht zu entwickeln, herzustellen, anderweitig zu erlangen, zu besitzen, zu lagern und weiterzugeben. Die Teilnehmer dürfen sie auch nicht auf ihrem Territorium stationieren lassen.

Damit wurde ein Mittelweg gewählt zwischen einem allgemein-deklaratorischen Verbot und einem Vertrag, der auch detaillierte Maßnahmen zur Vernichtung vorsieht. Faktisch wird impliziert, dass sich Nichtkernwaffenstaaten dem Abkommen anschließen, Besitzerstaaten die Waffen also vorab vernichten. Eine weitere Möglichkeit könnten Zusatzprotokolle über die Eliminierung der Waffen sein.

Vor allem hierzu wird es in New York weitere Diskussionen geben. Insgesamt berücksichtigt das Projekt stark die bisher mit kernwaffenfreien Zonen gemachten Erfahrungen. So wurde der Vertrag über eine solche Zone in Afrika 1996 möglich, also nach der Vernichtung der Atomwaffen Südafrikas. Zehn Jahre später kam es zum Vertrag über eine entsprechende Zone in Zentralasien, nachdem die ursprünglich sowjetischen Kernwaffen vom Territorium Kasachstans entfernt worden waren; mit Blick auf den Fliegerhorst Büchel, wo nach wie vor US-amerikanische Atombomben lagern sollen, eine für Deutschland sehr interessante Erfahrung.

Insgesamt wäre ein derartiger Ächtungsvertrag ein wesentlicher Schritt zur endgültigen Abschaffung der Nuklearwaffen. Er würde den politischen Druck auf die Besitzerstaaten erhöhen. Für Deutschland stellt sich nach wie vor die Frage: der Verantwortung als Friedensmacht nachkommen oder weiter an der nuklearen Teilhabe im Rahmen der NATO festhalten?

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