Falsche Väter, echtes Bleiberecht

Von Abschiebung bedrohte Frauen zahlen oft viel Geld, damit ein deutscher Mann die Vaterschaft anerkennt

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 3 Min.

Duc ist acht Jahre alt. Seinen Vater hat er noch nie gesehen, und er weiß von ihm nicht viel mehr als seinen Nachnamen: Florath. Der vietnamesische Junge lebt mit seiner Mutter, der älteren Schwester und dem neuen Partner der Mutter in Friedrichshain.

Duc und Florath sind ausgedachte Namen. Und eigentlich ist Herr Florath auch nicht Ducs Erzeuger. Er hat aber die Vaterschaft anerkannt, als die Mutter mit Duc schwanger war. Ducs Familie drohte damals die Abschiebung, doch mit der Vaterschaftsanerkennung durch einen deutschen Mann war diese Gefahr vorbei: Duc erwarb als Sohn eines Deutschen mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit und Mutter und Schwester ein Aufenthaltsrecht. Herr Florath, ein Mann aus dem Trinkermilieu, bekam von Ducs Mutter viel Geld für die Vaterschaftsanerkennung.

Ist das Betrug? Streng juristisch nicht. Denn das Kindschaftsrecht nimmt bewusst in Kauf, dass jemand die Vaterschaft anerkennt, der nicht der leibliche Vater ist - aber eine familiäre Bindung zum Kind hat. Damit setzt der Gesetzgeber soziale Vaterschaften den biologischen gleich. Das dient dem Familienfrieden. Und es ist ein gesetzliches Schlupfloch auch für Fälle wie Ducs, in denen auch keine soziale Vaterschaft existiert. Da Herr Florath ein Sozialfall ist, muss er auch keinen Unterhalt zahlen.

Dieses Schlupfloch will der Gesetzgeber jetzt schließen. Bundestag und Bundesrat haben ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das in Kürze in Kraft tritt. Nimmt die Ausländerbehörde an, dass bei binationalen Familien das Schlupfloch ausgenutzt wird, ohne dass eine schützenswerte familiäre Bindung entsteht, soll es gar nicht erst zu einer Vaterschaftsanerkennung kommen.

Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft Berlin sprach jüngst gegenüber dem rbb von bis zu 700 vergleichbaren Fällen in Berlin »in den vergangenen Monaten«. Der Sender hatte einen NPD-Anhänger ausfindig gemacht, der das Kind einer vietnamesischen Mutter als sein eigenes anerkannt hat. Das passt natürlich nicht. Es passt aber auch nicht, dass der NPD-Anhänger einer Vietnamesin gegen Bezahlung zu einem Aufenthaltsrecht in Deutschland verhilft.

Petra Schlagenhauf ist Rechtsanwältin in Tiergarten. Sie kritisiert das neue Gesetz: »Dann haben wir einen Generalverdacht gegen binationale Kinder.« Aus ihrer Praxis kennt Schlagenhauf viele binationale Familien, die mit der Geburt eines Kindes ein Aufenthaltsrecht erhielten. Sie vertritt vor allem Mandantinnen aus Vietnam und Lateinamerika. »In den Fällen aus meiner Kanzlei besteht allerdings tatsächlich eine familiäre Bindung. Schließlich ist es normal, dass auch Frauen ohne Aufenthaltsrecht Kinder bekommen.«

Schon einmal, 2008, hat der Gesetzgeber im Falle binationaler Kinder beschlossen, dass die Behörden das Recht haben, Vaterschaften anzufechten. Die Juristin erinnert sich, dass ihre Mandanten aus binationalen Partnerschaften ein jahrelanges Prüfverfahren über sich ergehen lassen mussten, ob eine familiäre Bindung besteht. Während dieser Zeit gab es weder Kinder- noch Erziehungsgeld. Schlagenhauf gehörte zu den Anwältinnen, die gegen das Gesetz vorgingen. Mit Erfolg. 2013 wurde es vom Bundesverfassungsgericht kassiert. »Der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Gesetz besteht im Wesentlichen darin, dass es jetzt gar nicht erst zu einer Vaterschaftsanerkennung kommt, wenn Zweifel bestehen«, sagt Schlagenhauf. Sie geht davon aus, dass das ebenfalls verfassungswidrig ist. »Wenn Männer Monate oder Jahre ihre Vaterschaft nicht anerkennen dürfen, werden sie klagen. Allerdings wird es drei oder vier Jahre dauern, bis eine Klage über alle Instanzen in Karlsruhe landet.«

Wäre es für Duc besser, den ihm unbekannten Herrn Florath nicht zum Vater zu haben und jetzt in Vietnam zu leben? Die Frage ist eine ganz andere, sagt ein Sozialarbeiter, der Kinder aus Scheinvaterschaften betreut, und seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. »Es gibt Vietnamesinnen, die sich aus Verzweiflung tatsächlich auf Sex mit mittellosen deutschen Trinkern eingelassen haben, nur um ein Kind und damit ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Sie haben die Männer auch für den Sex bezahlt.« Dann würden die Familien tatsächlich von kriminellen Strukturen abhängig.

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