EuGH-Generalanwältin macht Druck auf deutsche Asylbehörden

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Luxemburg. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, macht Druck auf deutsche Asylbehörden bei der Überstellung von Flüchtlingen, die über einen anderen EU-Staat einreisten. Auch Asylbewerber sollten sich künftig auf die in der Dublin-III-Verordnung geregelte maximale Dreimonatsfrist für solche Überstellungsgesuche berufen können, heißt es in den am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen Sharpstons. Ein Eritreer hatte mit der Begründung geklagt, Deutschland habe gegen die in der Dublin-III-Verordnung festgelegte Frist verstoßen, wonach ein Aufnahmegesuch innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eines Flüchtlings zu stellen sei. AFP/nd

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