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Völkermord in Namibia: US-Anwalt hält an Klage gegen Deutschland fest

  • Lesedauer: 1 Min.

New York. Trotz juristischer Hürden hält ein New Yorker Anwalt an der Klage zweier Volksgruppen gegen die Bundesregierung wegen des Völkermordes im heutigen Namibia fest. US-Anwalt Kenneth McCallion zeigte sich am Mittwoch überrascht über die Argumentation des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne). Dieser hatte nach einem Bericht des »Spiegel« erklärt, die Klage der Stämme Herero und Nama nicht an die Bundesregierung zustellen zu können. Hintergrund sei, dass Staaten - in diesem Fall Deutschland - vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, etwa des Handelns ihrer Soldaten, verklagt werden dürften. »Das ergibt keinen Sinn. Der Senator versteht die Haager Konvention und die Verpflichtungen eines Souverän unter internationalem Recht falsch«, sagte McCallion der dpa. Im Fall von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit könne ein Land sich nicht auf Staatenimmunität berufen. Justizsenator Behrendt entscheidet über die Zustellung ausländischer Zivilklagen, da die Bundesregierung ihren Sitz in Berlin hat. dpa/nd

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