Strafe auch ohne Reue

Grit Gernhardt glaubt nicht daran, dass VW den Dieselskandal aufarbeitet

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 1 Min.

Laut der Anwältin eines Ex-VW-Manager war es zwar folgerichtig, dass nun fünf ehemalige VW-Führungskräfte international zur Fahndung ausgeschrieben sind, dennoch mögen die Beteiligten gehofft haben, dass ihnen der Interpol-Suchaufruf erspart bleibt. Denn von Problembewusstsein ist beim Wolfsburger Autogiganten und seinen ehemaligen wie aktuellen Führungskräften wenig zu spüren. Dieselskandal, Schummeltests, Gesundheitsgefährdung? Alles nicht dramatisch, zeigt die Strategie des Konzerns.

Auch von Schadenersatz für Millionen betroffene deutsche Kunden hält man in Wolfsburg nichts - und das deutsche Recht ohne die Möglichkeit einer Sammelklage stärkt dem Autobauer den Rücken. Hierzulande muss jeder Geschädigte sich allein durch alle Instanzen kämpfen, um eventuell seine Verluste geltend machen zu können. Bisher wurden 75 Prozent der Klagen an Landgerichten zuungunsten der Kunden entschieden.

Nicht einmal eine längere Gewährleistungspflicht für die nachgebesserten Dieselfahrzeuge gönnt VW den bundesdeutschen Betroffenen, obwohl Auswirkungen der Reparaturmaßnahmen derzeit noch gar nicht abzusehen sind. Schuldbewusstsein und Wille zur Besserung sehen anders aus. Doch fehlende Reue schützt vor Strafe nicht. Zumindest im Fall der gesuchten Manager könnte dieser Satz nun Wirklichkeit werden.

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