Macron will per Verordnung regieren

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Paris. Bei seiner geplanten Arbeitsmarktreform will Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron auf Verordnungen zurückgreifen. Damit kann er den üblichen parlamentarischen Weg umgehen, der mit seinen Ausschussberatungen, Plenardebatten und Änderungsanträgen in Nationalversammlung und Senat sehr langwierig sein kann. Ein solches Vorgehen ist in Artikel 38 der französischen Verfassung verankert und wurde in den vergangenen Jahrzehnten häufig genutzt. Das Parlament die Regierung zunächst mit einem Gesetz dazu ermächtigen, für eine bestimmte Dauer und auf einem eingegrenzten Gebiet mit Verordnungen zu reformieren. Dieses Gesetz soll am Mittwoch das Kabinett passieren und am 24. Juli dem Parlament vorgelegt werden. AFP/nd Kommentar Seite 4

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