Liberalisierung per Dekret

Frankreichs Regierung ebnet Weg für heikle Arbeitsmarktreform

  • Ralf Klingsieck
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Mittwoch hat die französische Regierung die von Präsident Emmanuel Macron versprochene umstrittene Lockerung des Arbeitsrechts auf den Weg gebracht. Das Kabinett beriet in Paris den Entwurf eines Rahmengesetzes, das die Themen der Reform festlegt, wie Regierungssprecher Christophe Castaner sagte. Damit soll das Parlament die Regierung ermächtigen, die Änderungen in Eigenregie auszuarbeiten und in Form von Verordnungen zu erlassen.

Auf diese Weise will Macron das schwerfällige Gesetzgebungsverfahren umgehen, das bis zu zwei Jahre dauern kann. Die Vollmacht, die die inhaltliche Zuständigkeit und den Zeitrahmen der Dekrete konkret abstecken muss, soll zwischen dem 24. und 26. Juli im Parlament diskutiert und verabschiedet werden. Anschließend wird das Gesetz zur juristischen Prüfung dem Staatsrat, dem obersten Verwaltungsgericht zugeleitet, das bis Ende August sein Urteil fällen muss.

In dem »Ermächtigungsgesetz« muss auch gleich festgelegt werden, zu welchem späteren Zeitpunkt das Parlament über die Umsetzung der Dekrete beraten und die durch sie eingeleiteten Reformen im Nachhinein ratifizieren wird. Dadurch bekommen die Dekrete Gesetzeskraft. Wird dieses Ratifizierungsverfahren jedoch nicht termingemäß durchgeführt, werden die Regierungsdekrete automatisch ungültig, so legt es die Verfassung fest.

Die gegenwärtig von der Regierung ausgearbeiteten Dekrete sollen auf der Ministerratssitzung vom 20. September beschlossen werden und umgehend per Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft treten. Parallel dazu werden den ganzen Sommer über Verhandlungen der Regierung mit den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden fortgesetzt.

Die erste Serie dieser Gespräche, bei denen es um die von der Regierung gewünschte Aufwertung der Betriebsvereinbarungen gegenüber den Branchenverträgen ging, fand vom 12. bis 23. Juni statt und wurde ohne größere Differenzen abgeschlossen. Am Montag begann die zweite Runde, die bis zum 7. Juli dauern soll und bei der es um die Vereinfachung des Arbeitsrechts und die Stärkung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern geht. Die dritte und letzte Serie der Gespräche dreht sich um neue Formen der Beschäftigung wie beispielsweise Telearbeit oder Projektarbeitsverträge, wie es sie bereits im Bauwesen gibt. Zudem soll es um die Kriterien für Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen sowie um die Begrenzung der Schadensersatzzahlungen gehen, die von den außergerichtlichen paritätischen Arbeitsschiedsausschüssen bei Fällen willkürlicher Entlassung verhängt werden können.

Das demokratische Instrumentarium von Ermächtigungsgesetz und Regierungsdekreten ist im Artikel 38 der Verfassung vorgesehen. Darauf wird vor allem zurückgegriffen, wenn es gilt, recht technische Maßnahmen unkompliziert und zügig umzusetzen, etwa wenn EU-Direktiven in nationales Recht überführt werden müssen. Doch auch frühere soziale Reformen wurden schon so eingeführt, etwa 1982 unter dem sozialistischen Premier Pierre Mauroy die Senkung des Rentenalters auf 60 Jahre und die Verlängerung des Urlaubs von vier auf fünf Wochen. Der konservative Regierungschef Edouard Balladur hat so 1993 eine Rentenreform auf den Weg gebracht und sein ebenfalls konservativer Nachfolger Alains Juppé wollte auf diese Weise 1995 eine Reform der Sozialversicherung einleiten. Dieser Versuch ist allerdings gescheitert, weil dagegen wochenlang, landesweit und massiv gestreikt wurde.

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