Späte Hilfe für Opfer der »Colonia Dignidad«?

Bundestag fordert Fonds für Betroffene der deutsch-chilenischen Sekte

  • David Rojas-Kienzle
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Forderung steht seit Jahren im Raum: ein Hilfsfonds für die Opfer der früheren deutsch-chilenischen Sekte »Colonia Dignidad«. Nun ist er in greifbare Nähe gerückt: In einem fraktionsübergreifenden Antrag, der am späten Donnerstagabend einstimmig beschlossen wurde, verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Aufarbeitungskonzept. Darin soll ausdrücklich auch die Einrichtung eines Hilfsfonds in Betracht gezogen werden. Alle Fraktionen des Bundestages stimmten einmütig einem Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis90/Die Grünen zur Colonia Dignidad mit dem Titel »Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad« zu. Auch die Linkspartei, die bei der Antragsausarbeitung ausgeschlossen wurde. »Leider konnte die Union auch in diesem Fall nicht über ihren ideologischen Schatten springen«, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jan Korte.

Die Colonia Dignidad war eine von deutschen Aussiedlern in Chile gegründete Sektensiedlung. Das Pinochet-Regime (1973 bis 1990) ließ dort politische Gefangene foltern und verschwinden. Sektengründer Paul Schäfer und seine Führungsclique etablierten ein Schreckensregime mit Zwangsarbeit, der Verabreichung von Psychopharmaka an Bewohner und systematischem Kindesmissbrauch.

Obwohl bereits in den 1960er Jahren einzelne Colonos (Siedler) entkommen konnten, die von den Grausamkeiten in der Siedlung berichteten, konnte sich die Siedlung, die heute Villa Baviera (Bayerisches Dorf) heißt, bis Mitte der 1990er halten. Möglich war dies unter anderem wegen den Verbindungen hochrangiger Sektenmitglieder zu deutschen Politikern und Diplomaten und weil die Botschaft in der Hauptstadt Santiago de Chile sich taub stellte, wenn über die Verbrechen der Colonia berichtet wurde.

Zur historischen Aufarbeitung der Geschehnisse wirbt der Bundestag für eine Begegnungs- und Gedenkstätte sowie für die Einsetzung einer deutsch-chilenischen Expertenkommission. Die Opfer sollen psychosozial betreut und gegebenenfalls finanziell unterstützt werden. Dafür sollen nach dem Willen der Parlamentarier auch Mittel aus dem Vermögen der Sekte herangezogen werden. Sektenführer Schäfer war im Jahr 2006 in Chile zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er starb 2010 im Gefängnis. Bemerkenswert am Antrag ist, dass die Opfer der chilenischen Militärdiktatur explizit erwähnt werden.

Vor allem aber verpflichtet der Antrag die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2018 »ein Konzept für Hilfsleistungen zur Beratung vorzulegen und dessen Finanzierung zu prüfen.« »Durch die konkrete Frist ist sichergestellt, dass Fragen mit finanziellen Konsequenzen nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden«, so Christian Flisek (SPD) gegenüber dem nd. »Im vorliegenden Antrag wird jede eindeutige Zusage für die Förderung der Aufarbeitungs- und Gedenkarbeit sowie einer Hilfe für die Opfer vermieden«, kritisiert hingegen Jan Korte.

»Der Antrag ist ein wichtiges und Hoffnung gebendes Signal. Zum Feiern ist es aber noch zu früh. Es gab ja schon 2002 einen Bundestagsbeschluss mit dem Titel «Hilfe für die Opfer der Colonia Dignidad», der nicht angemessen umgesetzt wurde«, so Jan Stehle vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile Lateinamerika gegenüber »nd«. Er erinnert daran, dass auf chilenischer Seite auch noch viel passieren muss, denn viele der im Antrag beschlossenen Maßnahmen können nur bilateral umgesetzt werden.

Die Entwicklungen in Deutschland werden auch in Chile kritisch begleitet. Myrna Troncoso, von der Vereinigung der Angehörigen der verhafteten Verschwundenen und politisch Hingerichteten in Talca meinte gegenüber »nd«: »Das ist das erste echte Signal dafür, dass die Schäden, die die Sekte von Paul Schäfer angerichtet hat, beglichen werden.«

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia passiert weiterhin wenig. Der ehemalige Sektenarzt Hartmut Hopp, der in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, lebt unbehelligt in Krefeld. Ein Vollstreckungsersuchen aus Chile, das beantragt, dass Hopp seine Haftstrafe in Deutschland verbüßen muss, liegt seit 2015 in Deutschland vor. »Auch wenn Vollstreckungsverfahren komplex sind und Zeit brauchen, darf das nicht dazu führen, dass der Anschein entsteht, dass sich die Verfahren unerträglich lang ziehen«, so Christian Flisek dazu gegenüber »nd«. Bei der Umsetzung des Antrags sollte sich nicht am Landgericht Krefeld orientiert werden, dass eine Entscheidung zu Hopp auf die lange Bank schiebt.

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