Geschützter Supermarkt-Überfluss
Dass der Griff zum Abfall eine Straftat bleibt, findet Wolfgang Hübner absurd
Stellen Sie sich vor, jemand würde sich aus Ihrer Mülltonne eine alte, aber intakte Vase nehmen, die Sie nicht mehr benutzen wollten. Oder jemand klaubt ein ausrangiertes Buch aus Ihrer Altpapiertonne. Würde Sie das stören? Wohl kaum; eher würden Sie sich freuen, dass noch jemand Verwendung dafür oder Interesse daran hat.
Weggeworfene Lebensmittel dagegen, die zwar noch genießbar sind, aber von den Supermärkten in den Abfall geworfen wurden, stehen unter rechtlichem Schutz. Wer in einen solchen Container greift - ob aus Not oder als bewusste politische Tat -, um Obst, Gemüse oder eine Käsepackung herauszuangeln, wird strafrechtlich verfolgt. Obwohl niemandem etwas weggenommen wird. Der Versuch der Linksfraktion im Bundestag, diese Absurdität zu beseitigen, scheiterte am späten Donnerstagabend an Union und SPD. Damit wird ein schizophrener Zustand betoniert: Einerseits gibt es in dieser reichen Gesellschaft mehr als genügend Bedürftige für billige oder kostenlose Lebensmittel. Andererseits werden jährlich Millionen Tonnen Essbares vernichtet - weil ein Haltbarkeitsdatum knapp überschritten ist, weil Früchte nicht dem Hochglanz-Werbebild entsprechen. Es ist offenbar schwierig, Grundgesetzartikel 14 zu erfüllen: »Eigentum verpflichtet.« Selbst bei Eigentum, das der Eigentümer loswerden will.
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