Uber droht weitere gerichtliche Schlappe

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Luxemburg. Dem Fahrdienstvermittler Uber droht im Streit mit Frankreich eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Generalanwalt Maciej Szpunar wies die Argumente von Uber France am Dienstag zurück. Der EuGH folgt den Empfehlungen seiner Generalanwälte oft. Uber wird in Frankreich wegen seines Dienstes UberPop strafrechtlich verfolgt. Der inzwischen eingestellte Service sollte über eine App Kunden mit Fahrern zusammenführen. Uber argumentiert, da man einen Internetdienst anbiete, gelte die EU-Richtlinie über Normen und technische Vorschriften. EU-Staaten müssen demnach solche Vorschriften Brüssel vorab melden, was Frankreich versäumt habe. Laut Szpunar kann ein Mitgliedstaat die »rechtswidrige Ausübung einer Beförderungstätigkeit« verbieten, ohne die EU-Kommission vorher zu informieren. Zudem gehöre Uber zum Verkehrssektor, sei also kein »Dienst der Informationsgesellschaft«. Selbst wenn, wäre die französische Regelung keine »technische Vorschrift«. dpa/nd

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