Gericht gibt Nazis recht

OVG bestätigt Versammlungscharakter von Rechtsrock-Festival

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Weimar. Die Veranstalter des Rechtsrock-Festivals in Südthüringen haben im Streit um den Versammlungscharakter ihres Konzerts auch in zweiter Instanz gewonnen. Das Konzert gilt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Weimar vom Mittwoch weiter als Versammlung und steht damit unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen, gegen die das Landratsamt Hildburghausen Beschwerde eingelegt hatte. Eine Begründung des Urteils kündigte das Gericht bis Donnerstag an.

Das Landratsamt hatte das Konzert nicht als politische Versammlung, sondern wegen des erhobenen Eintritts als kommerzielle Veranstaltung gewertet. Für kommerzielle Veranstaltungen könnten wesentlich einfacher Auflagen gemacht werden. Der stellvertretende Landrat Helge Hoffmann wollte sich am Mittwoch zunächst nicht zu der Entscheidung des OVG äußern, sondern die Begründung des Urteils abwarten.

Das für Samstag in Themar angemeldete Festival, bei dem auch mehrere Redner aus der Neonazi-Szene auftreten sollen, hat damit allerdings noch nicht alle rechtlichen Hürden überwunden. Derzeit ist ein weiteres Verfahren gegen die Veranstaltung vor dem Amtsgericht Hildburghausen anhängig. Ein Landwirtschaftsbetrieb hat am Dienstag einstweilige Verfügungen gegen das Konzert beim Amtsgericht Hildburghausen eingereicht, weil es auf einer Wiese veranstaltet wird, für die er einen Pachtvertrag habe. Eine Entscheidung des Gerichts wird am Freitag erwartet. dpa/nd

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