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Bayern entgrenzt die Präventivhaft

Landtag beschließt massive Gesetzesverschärfungen

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Sogenannte Gefährder können ab August in Bayern länger eingesperrt werden. Der Landtag in München stimmte am Mittwoch mit den Stimmen der CSU für das Polizeiaufgabengesetz, das die Erhöhung der Präventivhaft von 14 Tagen auf bis zu drei Monate vorsieht. SPD und Freie Wähler enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen.

Künftig können Richter alleine anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Spätestens nach drei Monaten muss ein Richter erneut entscheiden. Er kann die Haftdauer dann aber verlängern. Die Einführung des Begriffs drohende Gefahr nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das.

Weitere Kernpunkte des Gesetzes sind die Überwachung von Extremisten und Gefährdern durch elektronische Fußfesseln, die längere Speicherung von Kameraaufzeichnungen und die Überwachung von verschlüsselten Kommunikationskanälen wie WhatsApp oder Skype. dpa/nd

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