Teppichfabrik soll geräumt werden

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Landgericht hat die Besetzer der ehemaligen Teppichfabrik in Alt-Stralau per Einstweiliger Verfügung aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Der Inhaber der Immobilie, die Freier Besitzgesellschaft mbH, hatte die Räumung beantragt. Mit der Verfügung kann der Eigentümer nun einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Bereits am 15. und 16. Juli hatte die Polizei laut Gericht das Grundstück geräumt, woraufhin es erneut besetzt worden sei. Die Freier Besitzgesellschaft hatte daraufhin einen Strafantrag und einen Räumungsantrag bei der Polizei gestellt. Gegen die Einstweilige Verfügung können die Besetzer Widerspruch einlegen, in dem Fall kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Bisher liegt ein wirksamer Widerspruch nicht vor. Am Freitagabend soll es eine Versammlung vor der Teppichfabrik geben. ais

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal