Plötzlich »Straftäter links motiviert«
Solange Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) oder die 16 verschiedenen Landeskriminalämter ihre polizeilichen Datenbanken mit Informationen über verurteilte Straftäter bestücken, lässt sich der Nutzen dahinter noch nachvollziehen: Bei manchem Einsatz müssen die Beamten wissen, wer ihnen gegenübersteht. Doch Datenschützer bemängeln schon lange: Längst findet bei den Ermittlungsbehörden ein unkontrollierter Wildwuchs statt, die Datensammelwut sei kaum zu überschauen und in vielen Fällen nicht gerechtfertigt. So sammelt das BKA schon seit Jahren in verschiedenen Datenbanken auch Informationen über Bürger, bei denen es sich um sogenannte Prüffälle handelt. Ingesamt geht es allein beim BKA um über eine Million »personengebundene Hinweise«, etwa über Personen, gegen die zu Unrecht ermittelt wurde, die als Anmelder oder sogar nur Teilnehmer einer Demo auftraten oder die in eine Polizeikontrolle gerieten, ohne dass es konkrete Ermittlungen oder Vorwürfe gegen sie gegeben hätte.
In einem Bericht des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar kritisierte dieser 2015 vor allem die BKA-Eintragungen im Bereich »Politisch motivierte Kriminalität links«. Schaar bezweifelt die Speicherungen in vielen Fällen als zu weitgehend oder unzureichend begründet. Zudem dürften Daten von Betroffenen, die keine Straftat begangen haben, »nicht dauerhaft aufbewahrt und erst recht nicht mit Dateien verknüpft werden«. In der Regel wissen die Betroffenen nicht, dass über sie ein Eintrag existiert. Die Behörden informieren darüber nicht, und begründen dies meist mit »ermittlungstaktischen« Belangen. rdm
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