Wissenschaft ist keine Leiharbeit
Ellen Wesemüller über befristete Verträge von Forschern
Wie viele wissenschaftliche Mitarbeiter eine Forschungseinrichtung fest anstellt und wie viele sie nur mit befristeten Verträgen ausstattet, ist nicht unbedingt inhaltlich gerechtfertigt, wie es das Wissenschaftszeitgesetz einen glauben machen will. Dagegen spricht schon die wachsweiche Formulierung der »angemessenen Befristungsdauer«, die jedes Institut unendlich unterschiedlich ausgelegen kann.
Doch nicht nur der Arbeitgeber, auch der Gesetzesgeber kann mitbestimmen, wie viele Wissenschaftler fest angestellt werden. Bei den Universitäten muss sich der Senat dafür lediglich mit einem Vertragspartner einigen: den Hochschulen. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist es komplizierter: Bund, Finanzverwaltung und Rechnungshof wollen ein Wörtchen mitreden. So macht der Rechnungshof Politik, wo er eigentlich nur überprüfen sollte.
Politik machen sollte hingegen der Senat. Wenn er will, dass die Beschäftigungsverhältnisse besser werden, muss er sich für eine Mindestquote der Festanstellung auch in außeruniversitären Forschungseinrichtungen einsetzen. Auch wenn das heißt, sich mit Forschungseinrichtungen, Bund und Rechnungshof anzulegen.
Denn vom Budget abhängig machen, wie man beschäftigen will, ist das Pferd von hinten aufzäumen: Man sollte vielmehr Festanstellung als politisches Ziel setzen und Forschungseinrichtungen entsprechend ausstatten. Wissenschaft ist keine Leiharbeit.
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