Viele Anträge auf Pflegeleistungen abgelehnt

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Jeder fünfte Antrag auf Pflegeleistungen wird abgelehnt. Seit Inkrafttreten der Pflegereform zu Beginn des Jahres 2017 wurden demnach bis Ende Mai von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherungen knapp 350 000 Erstgutachten erstellt. Bei mehr als 70 000 sei kein Pflegegrad festgestellt worden. Das entspricht einer Quote von 20,1 Prozent. Im gesamten Jahr 2016 war bei 31 Prozent der Erstbegutachtungen keine Pflegestufe festgestellt worden. Dem Gesundheitsministeriums zufolge wurden knapp 90 000 Erstantragsteller (25,5 Prozent) in der Zeit von Januar bis Mai 2017 in den Pflegegrad 1 eingestuft, womit sie Anspruch auf maximal 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben. Nach den vorliegenden Zahlen bleibt nach der Pflegereform jeder zweite Erstantragsteller ohne professionelle Pflegeleistungen.

Neues Hinterbliebenengeld wird eingeführt

Nahestehende eines Tötungsopfers haben künftig einen Anspruch auf Entschädigung, auch wenn sie keine dadurch verursachte eigene gesundheitliche Schädigung nachweisen. Der Bundesrat billigte am 7. Juli 2017 eine entsprechende Regelung für ein Hinterbliebenengeld. Bislang gibt es einen Entschädigungsanspruch nur, wenn die Hinterbliebenen belegen, dass der gewaltsame Verlust eines nahestehenden Menschen sie selbst gesundheitlich beeinträchtigt hat.

Künftig soll der Anspruch generell bei einem besonderen Näheverhältnis bestehen, das insbesondere bei engen Angehörigen wie Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern angenommen wird. Auch Menschen, die mit dem Toten nicht verwandt sind, können einen Anspruch haben, wenn ein besonders enges Verhältnis bestand.

Wie hoch das Hinterbliebenengeld ist, müssen die Gerichte im Einzelfall entscheiden. Die Bundesregierung geht von bis zu 24 000 Haftungsfällen pro Jahr aus, dazu zählen auch fremdverursachte Todesfälle im Straßenverkehr oder nach ärztlichen Behandlungsfehlern.

Westen altert schneller als der Osten

Die Altersunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland nehmen in den kommenden Jahrzehnten ab. Während bis 2060 das Durchschnittsalter im Westen um fünf Jahre auf 49,1 Jahre steigen wird, betrage der Zuwachs im Osten lediglich 3,2 auf dann 49,3 Jahre. Während der demografische Wandel bislang die neuen Bundesländer besonders stark treffe, werde der Westen bis 2060 aufschließen. Die Folge sei ein abnehmender Altersunterschied zwischen den Bundesländern. Zudem wachse der Bevölkerungsanteil der ab 80-Jährigen überall deutlich.

Den größten Anstieg des Durchschnittsalters werde es bis 2060 in Hamburg mit 6,2 Jahren, gefolgt von Bayern, Baden-Württemberg und Berlin mit einem Plus von jeweils 5,3 Jahren geben. Am langsamsten verlaufe die Alterung in Sachsen (plus 2,2 Jahre), Sachsen-Anhalt (plus 2,4 Jahre) und Thüringen (plus 2,5 Jahre). Deutschlandweit klettert der Altersschnitt bis 2060 um 4,6 auf 49,1 Jahre. Spitzenreiter mit dem höchsten Altersdurchschnitt von 50,9 Jahren wird 2060 den Berechnungen zufolge Brandenburg sein, gefolgt von Sachsen-Anhalt (47,8) und Thüringen (47,1).

Keine höhere Entlastung für Familien bei Sozialbeiträgen

Eltern können wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder keine höhere Entlastung bei den Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen beanspruchen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, lässt sich eine Beitragsentlastung aus dem Grundgesetz ebenso wenig ableiten wie ein kompletter Ausgleich aller familiären Lasten. Die Eltern wiederum sehen sich gegenüber Kinderlosen benachteiligt. Das BSG vertrat hingegen die Auffassung, dass nicht jede Belastung von Familien vermieden werden müsse. Eltern würden - anders als Kinderlose - bereits ausreichend vom Familienleistungsausgleich profitieren. Dazu gehören das Eltern- und Kindergeld oder Steuerfreibeträge. Agenturen/nd

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