EU darf Geflüchtete verteilen
Luxemburg. Die Verteilung geflüchteter Menschen innerhalb der EU ist rechtens. Das urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Er lehnte damit die Klagen von Ungarn und der Slowakei gegen die 2015 von einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten beschlossene »Flüchtlingsquote« ab. Rechtens ist die Verteilungsregelung also, aber ist sie auch gut im Sinne des Flüchtlingsschutzes? Daran hat Karl Kopp, Europareferent von Pro Asyl, Zweifel. Im Gespräch mit dem »nd« sagt er: »Das Urteil wird keine positiven Auswirkungen auf den Flüchtlingsschutz haben. Denn wenn Flüchtlinge nun zwangsweise in Staaten gebracht werden, die ihnen feindlich gegenüberstehen, dann ist das unzumutbar. Flüchtlinge sind kein Stückgut.« Die Klagen der beiden Länder abzuweisen findet Kopp dennoch »richtig und zwingend«. Während die slowakische Regierung das Urteil aus Luxemburg akzeptieren will, erklärte Ungarn, man werde auch weiterhin keine Flüchtlinge aufnehmen.
So bleibt Europa trotz eines klaren Urteils gespalten. Und auch in der Bundesrepublik geht die Debatte um den Umgang mit Flucht und Migration weiter. Am Mittwoch bekräftigte CSU-Chef Horst Seehofer seine Forderung nach einer dauerhaften Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz. Dieser sei »ein Irrweg«, sagte der bayerische Ministerpräsident der »Bild«-Zeitung. Der Familiennachzug war im vergangenen Jahr ausgesetzt worden, die Regelung läuft im März 2018 aus. Die CSU möchte die Aussetzung fortführen. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) plädierte kürzlich dafür. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wollte sich in der Frage im Wahlkampf nicht festlegen. In der »nd«-Wahlserie erklärt die Syrerin Lama Sharba, was sie davon hält und welche Hoffnungen sie nach ihrer Flucht bewegen. nd Seiten 2, 4 und 6
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