Aufgaben von Selbstständigen im Pflegeheim

Behandlungspflege

  • Lesedauer: 1 Min.

So das Hessische Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 13. Juni 2017 (Az. L 1 KR 551/16).

Im Streitfall ging es um einen anerkannten Altenpfleger in einem stationären Heim. Der Mann arbeitete zu festem Stundenlohn, wurde vom Heim aber als freiberufliche Pflegekraft eingesetzt. Zu den Aufgaben des Altenpflegers gehörten das An- und Ausziehen der Pflegebedürftigen oder deren Umlagerung und Mobilisation sowie Hilfestellungen bei Körperpflege sowie die Behandlungspflege (Wechseln von Verbänden oder Infusionen). Die Deutsche Rentenversicherung stufte den Pfleger als abhängig beschäftigt ein. Es wurden Sozialbeiträge fällig. Er zog vor Gericht.

Das LSG urteilte, dass eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Der Altenpfleger habe nicht nur eine feste Stundenvergütung erhalten. Er sei auch in die Arbeitsorganisation des Heims eingegliedert und weisungsabhängig tätig gewesen. Zudem sei die Behandlungspflege eine Maßnahme der ärztlichen Behandlung. Diese könne der Arzt zwar delegieren, dies setze aber eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation voraus. epd/nd

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