Betriebskita: Betreuungsplatz hängt oft vom Arbeitsplatz ab

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Eine Betriebskita ist praktisch. Eltern sollte aber klar sein, worauf sie sich einlassen. Denn je nach Kita kann mit dem Arbeitsplatz auch der Betreuungsplatz weg sein, wie Rechtsanwältin Nathalie Oberthür erläutert. Denn ist eine Kita nur für Kinder geöffnet, deren Eltern im Unternehmen arbeiten, ist es eine betriebliche Sozialeinrichtung. Dann hängt der Kitaplatz vom Arbeitsverhältnis ab. Bei langer Abwesenheit der Eltern, etwa durch Krankheit oder Elternzeit, verfalle der Kitaplatz meist nicht. Auch wenn das Arbeitsverhältnis endet, könnte es Regelungen geben. Denkbar sei etwa, dass Kinder zumindest das aktuelle Kindergartenjahr noch beenden können.

Anders ist die Lage, wenn die Kita auch für Externe geöffnet ist. Dann ist das Ende des Arbeitsverhältnisses meist kein Problem. Günstigere Konditionen für Mitarbeiter fallen dann aber vermutlich weg.

Ältere Arbeitnehmer zunehmend wichtig

Die Beschäftigung älterer Mitarbeiter wird einer aktuellen Studie zufolge auch für die Unternehmen immer wichtiger. Die arbeitende Bevölkerung könne Schätzungen zufolge von derzeit 49 Millionen Menschen bis zum Jahr 2035 auf bis zu 41 Millionen zurückgehen, erklärte die Bertelsmann Stiftung in einer in Gütersloh präsentierten Studie. Zugleich steige das Zugangsalter für die Rente an. Damit werde das gesunde und zufriedene Arbeiten gegen Ende des Arbeitslebens immer wichtiger.

Arbeitgeber, Verbände und Politik sollten noch stärker attraktive Rahmenbedingungen und Arbeitsplätze für Ältere schaffen, empfiehlt die Studie. Die Arbeitslosenquote der 55- bis 65-jährigen Arbeitnehmer sei zwar in den vergangenen zehn Jahren von 8,9 auf 6,8 Prozent zurückgegangen. Sie habe jedoch 2016 noch um 0,7 Prozentpunkte höher gelegen als die allgemeine Arbeitslosenquote.

Von den über 55-Jährigen ist den Angaben nach gut jeder zweite (51,4 Prozent) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Beschäftigungsquote in allen Altersgruppen lag hingegen bei fast 58 Prozent (57,8 Prozent).

Die wenigsten älteren Arbeitslosen gab es im vergangenen Jahr der Studie zufolge mit 1,9 Prozent im bayerischen Landkreis Eichstätt, die meisten mit 15 Prozent in der Uckermark in Brandenburg.

Mindestlohn verringert Tarifverdienst-Spannweite

Der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Verdienstgruppen in Tarifverträgen hat sich leicht verringert. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, sank der Abstand zwischen Dezember 2014 kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und Juni 2017 gesamtwirtschaftlich um 0,2 Prozent. Die Spannweite bei ausschließlicher Berücksichtigung von Tarifverträgen, die im Dezember 2014 noch Verdienstgruppen unter dem zum Januar 2015 eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro hatten, ging im gleichen Zeitraum um 5,7 Prozent zurück.

Den Angaben zufolge hat die Einführung des Mindestlohns die Tarifverdienststruktur besonders im Gastgewerbe verändert. Die Spannweite verringerte sich unter anderem auch in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie in den Bereichen Erziehung und Unterricht, Verkehr und Lagerei und im Grundstücks- und Wohnungswesen.

Große Konkurrenz für Click- und Crowdworker

Das Versprechen klingt verlockend: Zu Hause am Computer Geld verdienen, und das mit freier Zeiteinteilung. Damit werben Plattformen für sogenanntes Click- oder Crowdworking. Wer sich darauf einlässt, ist aber·sehr vom Wohlwollen·der Auftraggeber abhängig, berichtet die Zeitschrift »Chip«.

Gibt es zum Beispiel Streit über den Auftrag oder die Bezahlung, könnten Kunden mit einer negativen Bewertung die Aussichten auf künftige Aufträge vermiesen. Denn der Konkurrenzdruck auf den Plattformen sei sehr hoch. Außerdem sollten Click- und Crowdworker auf nicht besonders spannende Tätigkeiten vorbereitet sein. Auf den Plattformen stehen zwar auch Schreib- und Programmierarbeiten zur Auswahl. Zugleich gebe es aber viele monotone und anspruchslose Tätigkeiten. Agenturen/nd

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