Einheitlicher Kampf gegen Antisemitismus

Kabinett will internationale Definition annehmen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch eine international erarbeitete Antisemitismus-Definition annehmen. Dies sei »ein Signal an weitere Staaten, dem Schritt zu folgen«, den bereits Israel, Großbritannien, Österreich und Rumänien gemacht hätten, zitierte die Heidelberger »Rhein-Neckar-Zeitung« am Dienstag aus der Beschlussvorlage.

Ziel ist demnach, den Kampf gegen Judenfeindlichkeit zu verstärken und bundesweit zu vereinheitlichen. Die Antisemitismus-Definition soll dann in Schulen, bei der Erwachsenenbildung sowie bei der Ausbildung in Justiz und Behörden berücksichtigt werden, »um die vielfältigen Facetten des Antisemitismus herauszuarbeiten und zu analysieren«.

Die 31 Mitgliedstaaten der International Holocaust Remembrance Alliance hatten im Mai 2016 ihre »Arbeitsdefinition von Antisemitismus« verabschiedet. Wörtlich lautet sie: »Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.«

Rechtliche Bindungskraft bekommt die Definition in Deutschland nicht. Sie kann aber etwa zu einheitlichen Kriminalstatistiken der Bundesländer führen, die bislang Angriffe gegen israelische oder jüdische Einrichtungen unterschiedlich einordnen. AFP/nd

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