Gericht sieht Probleme bei Beamtenbesoldung

  • Lesedauer: 1 Min.

Richter und zumindest ein Teil der Beamten in Berlin haben in mehreren Jahren bis 2015 zu wenig verdient. Nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig war die Besoldung »in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen«, wie das Gericht am Freitag erklärte. Es legte insgesamt acht Klagen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. (2 C 56.16 und weitere) Die klagenden Richter kommen aus allen Besoldungsgruppen vom Amtsrichter bis zum Vorsitzenden am Kammergericht, dem Oberlandesgericht. Bei den Beamten hatten Polizisten und Feuerwehrleute nur aus dem gehobenen Dienst geklagt, darunter ein Brandamtsrat und ein Polizeihauptkommissar. Die Leipziger Begründung legt aber nahe, dass von 2008 bis 2015 auch die Besoldung in den darunter liegenden Vergütungsgruppen unzureichend war. AFP/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal