Gericht sieht Probleme bei Beamtenbesoldung
Richter und zumindest ein Teil der Beamten in Berlin haben in mehreren Jahren bis 2015 zu wenig verdient. Nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig war die Besoldung »in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen«, wie das Gericht am Freitag erklärte. Es legte insgesamt acht Klagen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. (2 C 56.16 und weitere) Die klagenden Richter kommen aus allen Besoldungsgruppen vom Amtsrichter bis zum Vorsitzenden am Kammergericht, dem Oberlandesgericht. Bei den Beamten hatten Polizisten und Feuerwehrleute nur aus dem gehobenen Dienst geklagt, darunter ein Brandamtsrat und ein Polizeihauptkommissar. Die Leipziger Begründung legt aber nahe, dass von 2008 bis 2015 auch die Besoldung in den darunter liegenden Vergütungsgruppen unzureichend war. AFP/nd
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