Landeskriminalämter löschen Daten von Pressevertretern

Unrechtmäßig und fehlerhaft gespeicherte Informationen zu G20-Journalisten werden aus den Datenbanken entfernt - und damit auch Beweismittel vernichtet

  • Samuela Nickel
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Landeskriminalämter Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben laut eines Berichts der ARD rechtswidrig Datensätze zum Vorfall der rückwirkend entzogenen Presseakkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg gelöscht. Viele der betroffenen 32 Journalisten und Journalistinnen hatte nach dem Entzug ihrer Akkreditierung Auskunft über gespeicherte Daten beim Bundeskriminalamt und jeweils zuständigen Landeskriminalamt eingeholt. Neun Journalisten und Journalistinnen haben wegen des Entzugs der Akkreditierung Klage gegen das Bundespresseamt eingereicht und bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde eingelegt. Auch zwei Journalisten vom »neuen deutschland« waren betroffen.

Die ARD berichtet nun von zwei Fällen, bei denen Landeskriminalämter fehlerhafte Datensätze, die zu dem Entzug der Akkreditierungen geführt hatten, übereifrig löschten. Dem Pressefotografen Po-Ming Cheung teilte das LKA Berlin mit, dass alle Datensätze zu ihm vor kurzem entfernt wurden. »Es zeigt, dass an den Vorwürfen nichts dran war und mein Berufsverbot in Hamburg auf falschen Anschuldigungen beruhte«, sagte Cheung gegenüber der ARD.

Das Löschen der Daten vor einer möglichen Prüfung bedeutet allerdings auch einen weiteren schweren Rechtsbruch. »Wenn Daten gelöscht werden, um zu verhindern, dass die Rechtmäßigkeit ihrer Speicherung überprüft wird, handelt es sich um die Unterdrückung von Beweismitteln«, sagte der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der ARD.

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