Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg

René Heilig über die abgesagten Spionageermittlungen gegen die NSA

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

In der verflossenen DDR gab es einen Witz: Wollte man da von einem Wirtschaftsstatistiker wissen, was 2+2 ergibt, so fragte der zurück: Was soll denn rauskommen? So ähnlich arbeitet - kein Witz!- die Bundesanwaltschaft. Als 2011 ein rechtsextremes Terrornetzwerk aufflog, reduzierte es der Generalbundesanwalt auf drei Täter. Als der Whistleblower Edward Snowden 2013 Tausende Dokumente über die elektronische Spionage der US-amerikanischen NSA und des britischen GCHQ, die sich massenhaft und anlasslos auch gegen deutsche Bürger richtete, vorlegte, behauptete der oberste »Strafverfolger« - nach den Bundestagswahlen - dass »von Gesetzes wegen« kein Raum sei für weitere Nachforschungen.

Sowohl in Sachen NSU wie im Fall NSA kann man es - auch dank der jeweiligen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse - besser wissen. Nur: Wenn man den dort zutage getretenen Fakten nachgeht, wird es eng für die eigenen Dienste. Die haben in beiden Fällen Dreck am Stecken. Im Falle NSA machte vor allem der BND gemeinsame Sache mit den Kollegen aus USA und Großbritannien. Diese illegale Kumpanei ist nicht vorbei. Gefragt, wie man elektronische Spionage künftig konzentrierter betreiben könne, hat BND-Chef Bruno Kahl am Donnerstag in einer Parlamentsanhörung durchblicken lassen, dass der GCHQ durchaus beispielgebend sei.

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