Werbung

Tierschützer filmen Missstände im Stall und bleiben straffrei

  • Lesedauer: 1 Min.

Magdeburg. Drei Tierschützer, die in einen Schweinestall eingedrungen sind und Missstände gefilmt haben, bleiben nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg straffrei. Damit wurde ein Urteil des Amtsgerichts Haldensleben mit Freisprüchen von vor einem Jahr bestätigt und eine Berufung der Staatsanwaltschaft Magdeburg verworfen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Ulf Majstrak, betonte am Mittwoch, die Angeklagten hätten das Tierwohl zum Ziel gehabt. Dies sei in Gefahr gewesen. »Sie haben genau das getan, was nötig war und was als mildestes Mittel zur Verfügung stand«, sagte Majstrak. Wenn staatliche Organe ihre Arbeit nicht so machten wie es sein sollte, sei das Eingreifen der Bürger nötig.

Die beiden Männer und eine Frau waren im Sommer 2013 in die Tierzuchtanlage im Ortsteil Sandbeiendorf in der Gemeinde Burgstall gegangen, um dort die Haltungsbedingungen zu filmen. In der Anlage mit mehr als 60 000 Tieren waren unter anderem Kastenstände deutlich kleiner als gesetzlich vorgeschrieben. Agenturen/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.