Gutachter für Flughafen Tegel benannt
Nach dem Volksentscheid für die Offenhaltung des Flughafens Tegel hat der Berliner Senat den früheren Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow als Gutachter berufen. Paetow solle »eine juristische Bewertung des Sachverhalts vornehmen« und dabei die Argumente verschiedener Akteure mit einbeziehen, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder am Dienstag. Dann werde er eine Empfehlung abgeben, auf deren Basis Senat sowie Abgeordnetenhaus über das weitere Vorgehen entscheiden sollen.
Am 24. September hatten 56,4 Prozent der Wähler in Berlin bei einem Volksentscheid für den Weiterbetrieb von Tegel auch nach der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER gestimmt. Sie stellten sich damit gegen die Pläne der drei Flughafengesellschafter Berlin, Brandenburg und den Bund, die den alten Airport schließen wollen.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte daraufhin die Idee eines Schlichters nebst Rundem Tisch nach dem Vorbild Stuttgart 21 ins Spiel gebracht. Allerdings wird Paetow nun offiziell als Gutachter und nicht als Schlichter betitelt, von einem Runden Tisch ist zunächst nicht mehr die Rede. Zuerst hatte die »B.Z.« die Personalie vermeldet. Paetow ist 74 Jahre alt und arbeitete bis zur Pensionierung 2008 viele Jahre beim Bundesverwaltungsgericht. Unter seiner Leitung genehmigte der 4. Senat des Gerichtes 2006 den Bau des BER, der nach diversen Verzögerungen allerdings noch immer nicht eröffnet wurde.
Der Volksentscheid war rechtlich nicht bindend, über die Frage einer Offenhaltung Tegels kann auch nicht Berlin allein entscheiden. Der rot-rot-grüne Senat will das Votum nach eigener Aussage dennoch ernst nehmen und muss nun klären, wie er damit umgeht. So soll er noch einmal untersuchen, ob eine Offenhaltung Tegels überhaupt rechtlich möglich ist und welche Folgen das hätte. Außerdem wollen noch in dieser Woche die Gesellschafter der Flughafengesellschaft beraten. Anfang November tagen dann die Kabinette von Berlin und Brandenburg gemeinsam. dpa/nd
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