Neues Wahlgesetz in Italien
Rom. Im italienischen Parlament ist am Donnerstag ein neues Wahlgesetz verabschiedet worden, durch das sich die populistische Fünf-Sterne-Bewegung benachteiligt sieht. Nach dem Abgeordnetenhaus wurde das Gesetz auch im Senat mit 214 zu 61 Stimmen angenommen. Das neue Wahlgesetz stärkt Parteienbündnisse. Vorgesehen ist, dass künftig 225 Abgeordnete nach dem Persönlichkeitswahlrecht bestimmt werden, also der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist. 386 Abgeordnete sollen auf Grundlage von Wahllisten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden. AFP/nd
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