Neues Wahlgesetz in Italien

  • Lesedauer: 1 Min.

Rom. Im italienischen Parlament ist am Donnerstag ein neues Wahlgesetz verabschiedet worden, durch das sich die populistische Fünf-Sterne-Bewegung benachteiligt sieht. Nach dem Abgeordnetenhaus wurde das Gesetz auch im Senat mit 214 zu 61 Stimmen angenommen. Das neue Wahlgesetz stärkt Parteienbündnisse. Vorgesehen ist, dass künftig 225 Abgeordnete nach dem Persönlichkeitswahlrecht bestimmt werden, also der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist. 386 Abgeordnete sollen auf Grundlage von Wahllisten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden. AFP/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal