Neues Wahlgesetz in Italien
Rom. Im italienischen Parlament ist am Donnerstag ein neues Wahlgesetz verabschiedet worden, durch das sich die populistische Fünf-Sterne-Bewegung benachteiligt sieht. Nach dem Abgeordnetenhaus wurde das Gesetz auch im Senat mit 214 zu 61 Stimmen angenommen. Das neue Wahlgesetz stärkt Parteienbündnisse. Vorgesehen ist, dass künftig 225 Abgeordnete nach dem Persönlichkeitswahlrecht bestimmt werden, also der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt ist. 386 Abgeordnete sollen auf Grundlage von Wahllisten nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden. AFP/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.