Ferrero muss transparenter werden
Frankfurt am Main. Das Frankfurter Landgericht verlangt vom Süßwarenhersteller Ferrero genauere Mengenangaben auf der Verpackung seines Konfekts »Raffaello«. Das Unternehmen müsse die Stückzahl nennen, die Angabe in Gramm helfe Konsumenten nicht. »Verbraucher müssen die Anzahl entweder sehen können, oder sie muss auf der Verpackung stehen. Nur so können sie unserer Ansicht nach die Menge richtig einschätzen«, sagte Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen am Mittwoch in Frankfurt. Die Verbraucherschützer hatten Ferrero nach der Beschwerde eines hessischen Verbrauchers abgemahnt. Das Gericht stufte die Umhüllung der »Raffaellos« als Einzelverpackung ein, was Ferrero laut EU-Recht zur Offenlegung der Stückzahl verpflichtet. Das Urteil des Landgerichts vom 11. Oktober ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd
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