Prozess um Fischsterben in Anklam 2015

Angeklagte: Verkettung unglücklicher Umstände

  • Lesedauer: 2 Min.

Pasewalk. Im Prozess um die Panne in der Ethanolfabrik Anklam (Mecklenburg-Vorpommern), die 2015 ein Fischsterben in der Peene auslöste, haben die Angeklagten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Nach Darstellung der drei Männer ist es durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zum Austritt des hochkonzentrierten Alkohols in die Peene gekommen, hieß es zum Prozessstart am Donnerstag am Amtsgericht Pasewalk. Dem 35-jährigen damaligen Produktionsleiter und zwei 47 und 32 Jahre alten Anlagenfahrern wird fahrlässige Gewässerverunreinigung vorgeworfen. Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass nach einer Panne bei der Revision von Sicherheitsventilen vom 28. bis 31. August 2015 mehr als 112 000 Liter Ethanol aus Produktionstanks vom Gelände der Zuckerfabrik, zu der das Werk gehört, in die Peene gelangten.

Das war aber nur möglich, weil eine weitere Klappe in einem anderen Überlaufbecken geöffnet war, von der niemand gewusst haben soll. Von dort floss der Alkohol mit Regenwasser statt in die betriebseigene Klärung, wie alle anderen Leitungen, in ein Rohrsystem nach außen. Das hatte über eine Straßenentwässerung und einen Graben Verbindung zur Peene. Dies wurde inzwischen gekappt.

Damals wurde Tausende tote Fische entdeckt. Die Suche nach der Ursache für das Leck dauerte aber mehrere Tage. Laut Anklage sollen rund 18 Tonnen Fisch durch den Alkohol verendet sein. 4,4 Tonnen Fisch wurden geborgen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) hatte sich damals ein Bild von dem Vorfall gemacht, aber eingeschätzt, dass es keine irreparablen Schäden an der Natur gebe. So schätzt das auch der Landkreis ein. dpa/nd

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