Mehr Mindestlohn für das Bauhauptgewerbe

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Im Bauhauptgewerbe steigt der Mindestlohn in jeweils zwei Schritten mit einer Laufzeit von 24 Monaten Sie endet am 31. Dezember 2019.

Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro; jährliche Erhöhung rund 4 Prozent.

Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro; jährliche Erhöhung 1,7 Prozent.

Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro; jährliche Erhöhung 1,7 Prozent.

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