Letzter Aufschub für die Türkei

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte setzt letzte Frist zur Erklärung bis Ende November

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Straßburg. Im Fall des in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der türkischen Regierung einen letzten Aufschub gewährt, um ihre Sicht der Dinge darzulegen. Die neue Frist laufe am 28. November ab und sei endgültig, sagte eine Sprecherin des EGMR in Straßburg am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Onlineausgabe der Tageszeitung »Die Welt«.

Die erste Frist für eine Stellungnahme, die der EGMR der Türkei gesetzt hatte, war am 24. Oktober verstrichen. Ankara beantragte eine Verlängerung um sechs Wochen. Der EGMR gewährte daraufhin eine dreiwöchige neue Frist, die am 14. November ausgelaufen wäre. Nun erbat die Türkei den Angaben der EGMR-Sprecherin zufolge weitere vier Wochen über den 14. November hinaus, erhielt aber nur weitere zwei Wochen Zeit.

Der »Welt«-Korrespondent Yücel war im Februar wegen angeblicher »Terrorpropaganda« und »Aufwiegelung der Bevölkerung« in der Türkei inhaftiert worden. Yücel, der die türkische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, hat seine Inhaftierung zunächst vor türkischen Gerichten und seit April auch vor dem EGMR angefochten. Dort macht er eine Verletzung seiner Rechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf Meinungsfreiheit geltend. Sie sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft, die auch für die Türkei gilt. epd/nd

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