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Zuschüsse für Mietkosten werden erhöht

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Empfänger von Transferleistungen bekommen ab dem kommenden Jahr mehr finanzielle Unterstützung. Darauf hat sich am Dienstag der rot-rot-grüne Senat in seiner Sitzung verständigt. Auf Vorlage von Sozialsenatorin Elke Breitenbach (LINKE) und Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) wurde beschlossen, die Mietzuschüsse für einkommensschwache Haushalte ab Januar 2018 zu erhöhen. Die Unterstützungszahlungen sind in der sogenannten Ausführungsvorschrift für die Übernahme von Wohnkosten (AV Wohnen) geregelt. Unter anderem ist in dieser Verordnung festgelegt, welche Kosten für die Miete und Heizkosten angemessen sind. Weil die Mieten in der Hauptstadt so schnell steigen, mussten viele Betroffene in den vergangenen Jahren ihre Wohnung verlassen, wenn sie nicht selber bei der Miete drauf zahlen wollten.

»Bei 132 000 Bedarfsgemeinschaften, also fast der Hälfte der betroffenen Haushalte, liegt die Miete über den geltenden Richtwerten«, erklärte Breitenbach nach der Senatssitzung. Sie sei froh, dass mit der Neuberechnung der Richtwerte die Mieten von rund 86 000 Bedarfsgemeinschaften wieder vollständig übernommen werden können. »Damit haben rund 18 000 Familien mit Kindern und etwa 16 000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern etwas mehr Spielraum innerhalb ihres knappen Budgets«, sagte Breitenbach. Die Neuregelung soll zudem dazu beitragen, Mietschulden für die Betroffenen zu vermeiden und damit am Ende auch Wohnungslosigkeit.

»Möglichst viele Menschen sollen in ihrem bisherigen Wohnumfeld verbleiben können«, betonte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD). Der Senat habe sich deshalb auch auf die Einführung eines »Umzugsvermeidungszuschlags« verständigt. Mit Hilfe der Vorschrift soll ein Beitrag zum Erhalt der sozialen Mischung in den Kiezen erhalten werden. Zur neuen Av Wohnen zählen überdies Härtefallregelungen.

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