Wie viel kosten suspendierte Beamte?

Sachsens Finanzministerium fehlen Informationen dazu

  • Lesedauer: 3 Min.

Dresden. Suspendierungen wegen Fehlverhaltens im sächsischen Staatsdienst sind selten. Das ergab eine dpa-Umfrage. Von rund 11 000 Beamten der Polizei sind laut Innenministerium aktuell 26 vom Dienst suspendiert. In 14 Fällen davon lägen disziplinarrechtlichen Gründe vor. Weitere zwölf Beamte wurden dagegen wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Beim Innenministerium selbst sowie dessen nachgeordneten Behörden gebe es schon seit Jahren keine solche Fälle, hieß es.

Doch was die vom Dienst suspendierten Beamten die Steuerzahler kosten, ist nicht in jedem Fall bekannt. Es gebe keine Informationen, wegen welchen Sachverhalts Bezüge eventuell gekürzt wurden, heißt es dazu etwa im Finanzministerium. In Berlin war im Oktober ein Fall bekannt geworden, in dem ein Polizist, der wegen rechtsextremer Umtriebe suspendiert worden war, zehn Jahre lang die vollen Bezüge kassiert hat. Das Verfahren hatte sich so lange hingezogen, weil der Beamte in mehreren Instanzen gegen die Dienstenthebung geklagt hatte.

In Sachsen bleibt man in Sachen Beamten-Suspendierung überhaupt ziemlich vage. So ist laut Finanzministerium ein Vergleich zu den Vorjahren in dieser Angelegenheit nicht möglich. Welche disziplinarrechtlichen Vergehen sich die betreffenden 14 Beamten zuschulden kommen ließen, wird nicht gesagt. »Die Angabe von Einzelgründen ließe auf den konkreten Beamten schließen und kann aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht erfolgen«, sagt Pressereferentin Patricia Vernhold. In zwei Fällen seien dazu Verfahren bei Gerichten anhängig. Bei einer Suspendierung müssten die Interessen des Dienstherrn und des Beamten abgewogen werden, sagt Vernhold. »Das ist immer anhand des Einzelfalls zu vorzunehmen. Wenn die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines Disziplinarverfahrens wahrscheinlich ist, wird er im Allgemeinen vom Dienst suspendiert.«

Zu einer vorläufigen Dienstenthebung könne es aber auch kommen, wenn durch den Beamten der Betrieb oder laufende Ermittlungen schwer beeinträchtigt würden. Oder wenn akute innerdienstliche Konflikte nicht mehr anders aufgelöst werden könnten und eine kollegiale Zusammenarbeit wegen bestimmter Vorwürfe nicht mehr möglich erscheine. »Denkbar sind viele Konstellationen.«

Bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafvollzug sind nach Angaben des Justizministeriums aktuell drei Beamte suspendiert. In einem Fall seien die Bezüge um 20 Prozent, in einem weiteren um 40 Prozent gekürzt worden, im dritten bisher nicht. Die Gründe für die Suspendierungen waren laut Ministeriumssprecher Jörg Herold der Verdacht von Dienstvergehen wie einer Straftat, in einem weiteren Fall fehlte einem Beamten auf Widerruf die persönlicher Eignung. Ein Betroffener hat geklagt. Zuvor gab es in den Jahren 2013 und 2014 je einen Fall sowie 2015 zwei und 2016 drei Fälle, die wie ein weiterer Fall 2017 alle abgeschlossen seien, heißt es. Derzeit gibt es in Zuständigkeit des Justizministeriums rund 5200 Beamte und Richter. dpa/nd

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