Neu ab Oktober und November

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Im Oktober und November dieses Jahres traten einige Verordnungen und gesetzliche Änderungen in Kraft. Eine Verordnung schreibt eine Erhöhung des Mindestlohnes für Pflegekräfte vor. Im Bußgeldkatalog wurden die Strafen bei der Behinderung von Rettungseinsätzen angehoben.

Soziales: Ein Urteil des Landgerichts Aachen schiebt überhöhten Kostenforderungen einen Riegel vor. Privatpatienten schulden dem Zahnlabor keine höheren Preise als Kassenpatienten, so das Gericht. »Es ist nicht einzusehen, warum bei gleicher Laborleistung unterschiedliche Preise gerechtfertigt sein sollen. Die Differenzierung der Vergütung allein nach dem Versichertenstatus des Patienten ist kein sachlicher Grund.« Über weitere Einzelheiten informiert der nd-ratgeber.

Arbeit: Urteile im Überblick – Dienstkleidung freiwillig: Umkleidezeit nicht vergütet: Zieht ein Arbeitnehmer freiwillig Dienstkleidung an, ist die Umkleidezeit keine Arbeitszeit. Für diese Zeit besteht daher kein Vergütungsanspruch. Versetzung von Nacht- in Wechselschicht:
Die Versetzung eines gesundheitlich angeschlagenen Arbeitnehmers aus der Nachtschicht in die Wechselschicht ist auch dann zulässig, wenn zuvor kein betriebliches Eingliederungsmanagement vorgenommen wurde. Von Teilzeit in die Vollzeit wechseln:
Besetzt ein Arbeitgeber mehrere offene Stellen, ohne den Wunsch eines Teilzeitbeschäftigten nach Vollzeitstelle zu berücksichtigen, kann er nicht im Nachhinein zur Schaffung eines weiteren Vollzeitarbeitsplatzes verpflichtet werden.

Wohnen: Mietrechtsurteile im Überblick - Kündigungen wegen Eigenbedarfs: Die Rechtsprechung zur Kündigung wegen Eigenbedarfs hat sich in den vergangenen Jahren oftmals zu Gunsten des Vermieters ausgesprochen – auch die Nutzung als Büro oder als gelegentlich zu nutzenden Wohnraum kann hiernach ausreichen, um einen Mietvertrag wirksam zu kündigen. Anbietpflicht einer Ersatzwohnung: Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtswidrig, wenn der Vermieter über eine weitere, vergleichbare und freie Wohnung verfügt und diese dem gekündigten Mieter nicht als Ersatzwohnung anbietet. Weiteres im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Erbbaurecht - Eine Möglichkeit, Kosten einzusparen, bieten Erbbaurechte. Statt Grund und Boden zu kaufen, erwerben Bauherren hier das Recht, ein Grundstück über einen bestimmten Zeitraum – häufig 60 bis 99 Jahre – zu nutzen und zu bebauen. Erbbaurechtsgeber können Kommunen, Stiftungen oder Kirchen sein, aber auch Privatleute. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann ebenso wie die auf dem Grundstück stehende Immobilie verkauft oder vererbt werden. Details finden Sie im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Schenkung - Ehegattentestament darf nicht beeinträchtigt werden. Der Schlusserbe eines elterlichen Gemeinschaftstestaments kann einer Gerichtsentscheidung zufolge Schenkungen eines Elternteils an Dritte zurückverlangen, wenn er dadurch geschädigt wurde. Mehr dazu wird ist im nd-ratgeber nachzulesen.

Geld und Versicherungen: Dispo oder Ratenkredit – was ist günstiger? Unverhofft kommt oft: Das Auto muss in die Werkstatt, die Waschmaschine läuft nicht mehr und das Handy geht dann auch noch kaputt. Kostspielige Reparaturen zur gleichen Zeit enden nicht selten mit der Überziehung des Kontos. Doch bei Dispokrediten fallen schnell hohe Zinsen an. Im nd-ratgeber ist aufgeführt, auf was alles zu achten ist.

Verbraucherschutz: Vorsicht vor schwankenden Gepäckpreisen bei easyjet. Fluggäste von easyjet haben sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beschwert, weil sich die Online-Preise für aufzugebendes Gepäck erhöhten, je näher der Abflugtag rückte. Darüber hat easyjet weder in den online verfügbaren Gepäckinformationen noch unmittelbar bei der Flugbuchung informiert. Mehr über die Nachforschungen der Verbraucherschützer im nd-ratgeber.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal