Apotheker-Prozess kein Fall fürs Schwurgericht

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Essen. Der Apotheker-Prozess um angeblich gestreckte Krebsmittel wird kein Fall fürs Schwurgericht. Das hat die für das Strafverfahren zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Essener Landgerichts am Freitag entschieden. Eine Verurteilung des angeklagten Bottroper Apothekers wegen Mordes oder Mordversuchs ist damit aber nicht ausgeschlossen. »Die Kammer hat die Rechtsmacht, sämtliche Regelungen des Strafrechts anzuwenden und jede mögliche Sanktion zu verhängen«, sagte Richter Johannes Hidding. Gleichzeitig wurde ein Schöffe wegen Besorgnis der Befangenheit abgesetzt. Der ehrenamtliche Richter war früher selbst Apotheker in Bottrop. Zudem ist seine an Krebs erkrankte Ehefrau in Behandlung bei einem Arzt, mit dem der Angeklagte eng zusammengearbeitet hat. dpa/nd

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