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Letzte Chance für den Hambacher Forst
Gericht verhandelt über Klage von Umweltschützern gegen Ausweitung eines Tagebaus in Nordrhein-Westfalen
Köln. Der Bund für Umwelt und Naturschutz geht juristisch gegen den Tagebau Hambach vor. Er will ihn mit seiner Klage stoppen - und damit auch den uralten Hambacher Wald retten. Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am heutigen Dienstag über die Klage des BUND NRW gegen den 3. Rahmenbetriebsplan des Tagebaus für die Jahre 2020 bis 2030. Die Umweltschützer halten ihn wegen der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung für rechtswidrig.
Mit der Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wird auch die Aufhebung des von 2015 bis 2017 geltenden Hauptbetriebsplanes beantragt, der die umstrittenen Rodungen alter Bäume für den Tagebau regelt. Er verstoße gegen europäisches Umweltrecht, meint der Verband.
In einem Eilverfahren hatte das Gericht einen Teil des Waldes von 56 Hektar bis zur Verhandlung vor Rodungen geschützt, die Rodung auf weiteren 173 Hektar aber erlaubt. Das Abholzen auf dem größeren Areal sei durch den bestandskräftigen und nicht mehr anfechtbaren 2. Rahmenbetriebsplan gedeckt, hatte das Gericht argumentiert. Der Bund legte dagegen Beschwerde beim OVG Münster ein.
In den nächsten Monaten müsse gerodet werden, damit der Tagebau planmäßig weitergehen könne, argumentiert der Energiekonzern RWE Power. Der BUND will nach eigenen Angaben seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das zu verhindern.
Klimaschützer und Umweltaktivisten fordern seit Jahren einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Sie kritisieren vor allem den hohen Kohlendioxidausstoß der Kraftwerke. Am Rande der vergangene Woche beendeten Weltklimakonferenz in Bonn hatte es im rheinischen Braunkohlerevier wiederholt Proteste von Kohlegegnern gegeben. Agenturen/nd
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