Umweltschützer scheitern mit Klage gegen Tagebau

BUND künidigt Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster an

  • Lesedauer: 2 Min.

Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Umweltverbandes BUND gegen den Braunkohletagebau Hambach abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens waren der Hauptbetriebsplan für den Tagebau zwischen Bergheim und Jülich bis 2017 und der dritte Rahmenbetriebsplan für den Zeitraum 2020 bis 2030, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte Ende 2014 beide Pläne zugelassen. Der BUND NRW wollte mit seiner Klage vor allem die mit dem Tagebau verbundene Rodung des Hambacher Forsts verhindern. (AZ:14 K 1282/15)

Der Hambacher Forst ist ein nach dem Ort Hambach benannter Wald im Kreis Düren und im Rhein-Erft-Kreis. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte unter anderem bemängelt, dass die Behörden vor der Genehmigung der Betriebspläne für den Tagebau keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hätten. Das war nach Ansicht des Gerichts allerdings nicht nötig. Denn der Hambacher Tagebau als Gesamtvorhaben sei bereits begonnen worden, bevor es die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung gab, hieß es.

Weiter hatte die Umweltorganisation auf geschützte Tierarten verwiesen, die im Hambacher Forst leben, unter anderem auf die Bechsteinfledermaus und den Mittelspecht. Die Waldflächen erfüllen nach Ansicht des BUND alle gesetzlichen Anforderungen eines Vogelschutzgebietes und eines Gebietes nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie).

Dagegen erklärte das Verwaltungsgericht Köln, der Hambacher Forst sei vom Land NRW nicht als FFH-Gebiet gemeldet worden. Auch die Voraussetzungen eines Vogelschutzgebiets erfülle der Wald nicht, hieß es in der Gerichtsentscheidung weiter.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster beantragt werden. Der BUND war bereits gegen den zweiten Rahmenbetriebsplan für die Jahre 1996 bis 2020 erfolglos durch alle gerichtlichen Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Die RWE Power AG plant in Hambach den Abbau von insgesamt 2,4 Milliarden Tonnen Braunkohle bis zum Jahr 2040. Neben Umweltfragen ist unter anderem auch die Umsiedelung Tausender Menschen wegen des Tagebaus umstritten. Bis Ende 2015 wurden nach Angaben des Energiekonzerns etwa 5.800 Hektar Landschaft von dem Tagebau in Anspruch genommen. Rund 1.500 Hektar wurden wieder nutzbar gemacht. Agenturen/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal