Beim Spenden genau hinschauen
Rheinland-Pfalz: Aufsicht warnt vor Betrügern
Trier. In der Adventszeit werben viele Organisationen um Spenden: Oft per Brief, von denen derzeit reichlich an die Haushalte gehen. Bei den Aufrufen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, sagte Sven Brauers von der landesweiten Spendenaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Auch dann nicht, wenn kleine Geschenke wie Kettchen oder Tücher dabei seien - oder mitleiderregende Bilder, beispielsweise von abgemagerten Hunden. Stattdessen sollte man genau prüfen, welche Organisation dahintersteht.
»Der Spender sollte immer informiert spenden«, sagte Brauers der dpa. Spendenbriefen beigelegte Geschenke kosteten ja Geld - also Geld, das dann nicht mehr für den eigentlichen Zweck des Vereins da ist. »Man soll sich davon nicht blenden lassen und sich schon gar nicht verpflichtet fühlen, etwas spenden zu müssen«, sagte der Experte.
Wer in der Stadt oder an der Haustür angesprochen werde, sollte sich auf jeden Fall eine Sammlungserlaubnis zeigen lassen, erklärte der ADD-Mitarbeiter. Man könne sich heutzutage über Organisationen gut im Internet informieren. Wenn der Verein gemeinnützig sei, ein Spendensiegel habe und transparent über sich berichte, »dann ist man auf einem guten Weg, dass man an jemanden spendet, der seriös arbeitet«, sagte Brauers. Er empfehle auch, an Vereine in der eigenen Region zu spenden.
»Dann kann ich mir auch mal vor Ort anschauen, wohin das Geld geht«, so Brauers. Ob in der Kinder- oder in der Tierhilfe, regionale Empfänger gebe es nahezu überall. Zudem appellierte der Fachmann daran, regelmäßig auf dem eigenen Konto Spenden-Abbuchungen zu kontrollieren. »Man sollte am Jahresende mal schauen: Stimmt das noch alles? Ist die Organisation noch die, bei der ich unterschrieben habe?« Manchmal fehle der Überblick. So habe er mal eine ältere Dame mit mehr als zehn Abbuchungen beraten.
Die ADD hat seit dem Jahr 2000 bereits 550 Organisationen überprüft und gegen 88 schwarze Schafe ein landesweites Sammlungsverbot verhängt. Häufigster Grund sei, dass das gespendete Geld nicht wie versprochen verwendet werde. »Das ist ja auch der Zweck des Sammlungsrechts: Dass man bewusst etwas spenden kann und sich darauf verlassen kann, dass das Geld auch einem guten Zweck dient«, sagte die Sprecherin der ADD, Miriam Lange. 2017 hätten bereits vier Vereine nach einer Überprüfung ihre Aktivitäten eingestellt, gegen zwei ergingen Verbote. Insgesamt 30 neue Vereine wurden laut Brauers im laufenden Jahr unter die Lupe genommen, zehn seien aktuell noch in der Prüfung.
Ein Sammlungsgesetz wie in Rheinland-Pfalz gibt es bundesweit nur noch im Saarland und in Thüringen. Letzteres regelt unter anderem die Frage, wann Sammlungen einer behördlichen Erlaubnis bedürfen und welche Voraussetzungen für deren Erteilung vorliegen müssen. Auch die Pflichten des Veranstalters sind geregelt. Laut Paragraf 6 darf der Sammlungsertrag nur mit Genehmigung der Behörde für einen anderen als den in der Erlaubnis angegebenen Sammlungszweck verwendet werden. dpa/nd
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