Kein Stopp des Tagebaus Hambach
Köln. Der Weg für die umstrittenen Rodungen im Hambacher Wald und die Fortführung des Braunkohletagebaus ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln frei. Die Richter wiesen am Freitag eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in erster Instanz ab. Der BUND wollte die Fortführung des Tagebaus und die anstehenden Rodungen in dem uralten Waldgebiet in Nordrhein-Westfalen verhindern. Gegen das Urteil protestierten Braunkohlegegner lautstark im Gerichtssaal. Die Rodungen würden »zeitnah« beginnen, sagte ein Sprecher des Energiekonzerns RWE. Der BUND stellte nach eigenen Angaben direkt nach der Gerichtsentscheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag, um die Rodungen vorerst zu verhindern. Außerdem wollen die Umweltschützer in die nächste gerichtliche Instanz gehen. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.