Vergabemindestlohn im Nordosten soll künftig bei 9,54 Euro liegen
Schwerin. Wer in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge haben will, muss seinen Mitarbeitern künftig mindestens 9,54 Euro pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als der gültige gesetzliche Mindestlohn. Die Spitzen der Regierungskoalition von SPD und CDU haben sich am Montagabend auf eine entsprechende Anpassung im Vergabegesetz des Landes geeinigt, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und CDU-Fraktionschef Vincent Kokert am Dienstag bekannt gaben. Der Gesetzentwurf soll bereits am Dienstag das Kabinett passieren. Der Vergabemindestlohn soll jährlich zum 1. Oktober an die allgemeine Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die neue Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen werde auch für die Kommunen gelten. sagte Schwesig. Ein klassischer Bereich, dessen Beschäftigte von der Regelung profitieren werden, sei der Wachschutz. Das Land sei bereit, diese Mehrkosten zu tragen, denn für gute Arbeit müssten gute Löhne gezahlt werden, sagte sie. Für Mehrkosten der Kommunen stellt das Land nach Kokerts Worten zwei Jahre lang jeweils 500 000 Euro bereit. dpa/nd
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